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   VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172   

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VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172 (https://dejure.org/2016,65540)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172 (https://dejure.org/2016,65540)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - RN 8 S 15.2172 (https://dejure.org/2016,65540)
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  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    Bereits eine (erstmalige) Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0, 8 mg/l oder mehr rechtfertigt die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris Rn. 9, BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102/12 - juris Rn. 7f).

    Insoweit finden die Grundrechte des Führers eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs ihre Grenzen in den Rechten Dritter, insbesondere im Recht der übrigen Verkehrsteilnehmer auf Leben und körperliche Unversehrtheit (BVerwG. B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 11 CS 11.301

    Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    Denn wenn kein Gutachten beigebracht wird, das auch dazu dient, zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnten, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2011 - 11 CS 11.301 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - juris Rn. 12).

    Es spielt auch keine Rolle, ob die Antragstellerin tatsächlich unabweisbar auf das Führen eines Fahrrads im Straßenverkehr angewiesen ist oder nicht, da nach der Rechtsprechung wirtschaftliche Nachteile bis hin zur existenziellen Bedrohung, die der Betroffene infolge der Untersagung der Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr erleidet, außer Betracht bleiben müssen, weil insoweit dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Vorrang zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2011 - 11 CS 11.301 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Alkoholfahrt mit einem

    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    Die Fahrerlaubnisbehörde hat insoweit auch kein Ermessen (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris Rn. 13).

    Wegen dieses Gefährdungspotentials ist die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 11 CS 14.2228

    Ergänzung der Begründung des Sofortvollzugs; Entzug der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    In allen anderen Fällen ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde berechtigt und verpflichtet, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob einem Fahrerlaubnisinhaber die notwendige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2014 - 11 CS 14.2228 - juris Rn. 17 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 24794 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    Nach aktueller Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447) stellt § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV gerade keinen Fall des gesetzlichen Sofortvollzugs gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 VwGO dar und die Antragsgegnerin hat die sofortige Vollziehung von Ziffer 3 des Bescheids auch nicht besonders angeordnet.
  • VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967
    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    Die Umstände, aus denen sich die Fahrungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers ergibt, sind regelmäßig auch geeignet, gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der angeordneten Fahrerlaubnisentziehung zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 14.12.1994 - 11 AS 94.384 - BayVBl 1995, 248).
  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 11 C 08.1030

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    Im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem das Fahrerlaubnisrecht gehört, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; allein der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl von anderen Fällen zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung

    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 CS 08.3273

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein;

    Auszug aus VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
    Denn der Bürger hat grundsätzlich kein schutzwürdiges privates Interesse daran, von der Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, ohne dass es darauf ankommt, ob der Vollzug dringlich ist oder nicht (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 11 CS 08.3273 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 C 09.2200

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

  • VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 ZB 12.614

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zweimaligen Konsums sog. harter Drogen

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 ZB 06.41

    Straßenverkehrsrecht: Untersagung der Führung von erlaubnisfreien Fahrzeugen

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